Wahlrecht mit 16!

Kommunales Wahlrecht mit 16 Jahren oder die Frage: Warum vertraut die Landesregierung Jugendlichen nicht?

Jugendliche werden mit 14 Jahren religionsmündig, mit 16 Jahren werden ihnen die Ehefähigkeit und die Eidesfähigkeit zugesprochen – und in Österreich dürfen sie mit 16 Jahren sogar an den Nationalratswahlen, also vergleichbar den deutschen Bundestagswahlen, teilnehmen.

Und in Baden-Württemberg?

Hier verhindert die CDU/FDP-Landesregierung nicht nur eine Stärkung von Jugendgemeinderäten über ein eigenständiges Antragsrecht im Gemeinderat oder Formen anderer Beteiligung wie bei Jugendhearings und bei der Schülermitverwaltung, sondern auch, dass sich Jugendliche mit 16 Jahren an Kommunalwahlen beteiligen dürfen. Ein Unding – dabei sind es doch gerade die Themen vor Ort, wie Jugendzentren, nächtliches Bus- und ggf. Bahnangebot, kulturelle Angebote u.ä., die viele Jugendliche interessieren und für die sie sich vor Ort einbringen wollen. Wenn sie sich mit 16 Jahren für einen Beruf oder eine schulische Ausbildung entscheiden müssen und können, können sich Jugendliche auch für eine Partei entscheiden!

Durch die Absenkung des Wahlalters können Jugendliche frühzeitig an politischen Entscheidungen beteiligt werden und ihre Interessen vortragen und durchsetzen. Jugendliche lernen frühzeitig, wie Politik und politische Abläufe funktionieren – dass Politik häufig das Bohren dicker Bretter ist und Lösungen meist auf Kompromissen belaufen, die stets gewaltfrei zustande kommen.

Die Politik wird durch ein kommunales Wahlrecht mit 16 gefordert, sich mehr als bisher auch mit jugendspezifischen Themen und nachhaltiger Politik im Sinne der jungen Generation zu beschäftigen, da diese eine wichtige Wählergruppe bilden. Die zunehmende Tendenz der Parteien, sich angesichts des demographischen Wandels immer mehr um die Zielgruppe der Senioren zu kümmern, könnte aufgehalten werden.

Die Wahlbeteiligung liegt bei 16- bis 18-Jährigen übrigens meist höher als bei den 18- bis 20-Jährigen, um ein häufiges Argument, dass sich Jugendliche mit 16 noch nicht an solchen Wahlen beteiligen würden, empirisch zu entkräften.

Der Landesjugendring Baden-Württemberg fordert sogar gleich ein Wahlrecht mit 14 Jahren. Lasst uns daher in einem ersten Schritt zunächst dafür kämpfen, dass auch in Baden-Württemberg das möglich ist, was in anderen Bundesländern, wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein schon lange gang und gäbe ist: das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahren!

Klaus Eckert

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5 Antworten zu “Wahlrecht mit 16!”

  1. Renate Schlipf Sagt:

    Ich hab eine Frage. Meinst du mit Wahlrecht hier nur das aktive oder das aktive und das passive?

  2. Klaus Eckert Sagt:

    Hallo Renate,

    ich meine hier zunächst nur das aktive Wahlrecht, also das Recht, auch als unter 18-Jährige den Gemeinderat und den Kreistag wählen zu können. Um in die entsprechenden Gremien hineingewählt zu werden, sollte man aus meiner Sicht weiterhin 18 Jahre alt sein. In allen Bundesländern, die das kommunale Wahlrecht mit 16 haben, ist das so geregelt, dass das nur das aktive Wahlrecht umfasst Wie siehst Du das?

    Darüber hinaus ist für mich aber auch klar, dass es mit dem Wahlrecht alleine bei der Jugendbeteiligung vor Ort in den Kommunen nicht getan ist. Aus meiner Sicht müssen die Jugendgemeinderäte gestärkt werden und weitere niederschwellige Angebote der Jugendbeteiligung z.B. über Jugendhearings etc. angeboten werden. Aber das sind wir uns ja einig..:)

    Liebe Grüße

    Klaus

  3. Fabian Rothfuss Sagt:

    “Jugendliche lernen frühzeitig, wie Politik und politische Abläufe funktionieren – dass Politik häufig das Bohren dicker Bretter ist und Lösungen meist auf Kompromissen belaufen, die stets gewaltfrei zustande kommen.”

    Viel wichtiger als eine Absenkung des Wahlalters ist in diesem Zusammenhang die politische Bildung.
    Die politische Bildung in den Schulen muss früher beginnen und deutlich intensiviert werden.
    Wenn das erfüllt ist, kann man sich mit der Forderung “Kommunales Wahlrecht mit 16″ ernsthaft auseinandersetzen.

  4. Fabian Wunderlich Sagt:

    Das eine tun, heißt ja nicht das andere lassen. Ich finde auch, dass mehr für die politische Bildung getan werden muss. Aber wichtig ist, das Interesse bei Jugendlichen für Politik zu wecken. Das geht am besten, wenn sie auch etwas bewegen können. Das heißt sie müssen an Entscheidungen beteiligt werden. Daher brauchen wir zum einen das Wahlrecht mit 16 und zum anderen mehr Jugendgemeinderäte, die zudem mehr Rechte bekommen.
    Kritisch sehe ich allerdings tatsächlich ein Stimmrecht mit 14. 16 Jahre sind für mich kein erster Schritt, sondern das zu erreichende Ziel.

  5. Christian Röhl Sagt:

    Ich finde den Grundgedanke des Wahlrechts mit 16 sehr lobenswert aber es scheint mir noch nicht an der Zeit dafür zu sein. Viele Jugendliche sind nicht bereit sich mit den demokratischen Abläufen in unserer Gesellschaft zu beschäftigen. Ich würde eine Förderung des Gemeinschaftskundeunterrichts in Schulen für besser halten. Hierfür bräuchten wir aber mehr Personal in diesem Fach und bessere Methoden um den Stoff bzw. die Freiheitlich Demokratische Grundordnung zu vermitteln. :)

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