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Wahlrecht mit 16!

Sonntag, 16. November 2008

Kommunales Wahlrecht mit 16 Jahren oder die Frage: Warum vertraut die Landesregierung Jugendlichen nicht?

Jugendliche werden mit 14 Jahren religionsmündig, mit 16 Jahren werden ihnen die Ehefähigkeit und die Eidesfähigkeit zugesprochen – und in Österreich dürfen sie mit 16 Jahren sogar an den Nationalratswahlen, also vergleichbar den deutschen Bundestagswahlen, teilnehmen.

Und in Baden-Württemberg?
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